Merz: „Keiner komme mir mit Free Speech!“
Symbolfoto: Gemini KI generiert (c) TBF · Tragende Pfeiler des Rechtsstaats sollen anscheinend nach dem Willen der aktuellen Regierung geschliffen werden. Vorige Woche wollte Innenminister Dobrindt das Beweiserfordernis für Vorwürfe und Anklagen einfach mal streichen und nun will der Kanzler Merz möglicherweise das Demokratie konstitutive Bürger- und Menschenrecht auf freie Rede (Artikel 5 Grundgesetz und Artikel 19 UN-Menschenrechtscharta) abschaffen. Freiheit und Menschenrechte sind also zu verbieten??? Selten gab es den Willen eine so knallharte Umkehrung des Begriffs des „Liberalismus“ anzugehen!
Der Schutz gegen Beleidigung und falsche Tatsachenbehauptungen mit negativen Folgen für Dritte ist in der bestehenden Rechtslage längst gewährleistet
Und das RECHT auf ANONYME Meinungsäußerung hat der Bundesgerichtshof schon 2009 abgesichert! *) :
„Die anonyme Nutzung ist dem Internet immanent … Eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, ist mit Art 5 (1) GG nicht vereinbar.
Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde … die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegengewirkt werden.“
*) https://ra.de/urteil/bgh/urteil-vi-zr-19608-2009-06-23
Quelle: https://t.me/pboehringer
