Bauen & Wohnen

„Musterverfahren gegen Kappungsgrenzenverordnung“

Kappungsgrenzenverordnung rechtswidrig?  Haus & Grund erwägt Musterverfahren – „Wir prüfen, ob die Kappungsgrenzenverordnung gegen höherrangiges Recht verstößt. Das könnte in einem Musterverfahren beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht in Schleswig untersucht werden.“ Das kündigte Alexander Blažek, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein anlässlich des morgigen Inkrafttretens dieser Regelung an. Es bestünden erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kappungsgrenzenverordnung. Die Rechtsgrundlage in § 558 Absatz 3 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) setze voraus, dass (Zitat) „die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet sei“. Die Landesregierung habe, um diese Voraussetzung zu erfüllen, einen erheblichen Anstieg bei den Angebotsmieten in den betroffenen Gemeinden Ahrensburg, Ammersbek, Barsbüttel, Glinde, Helgoland, Hörnum, Kampen, List, Nebel, Sylt, Wedel, Wenningstedt-Braderup und Wyk auf Föhr zur Begründung herangezogen. Haus & Grund halte das für systematisch falsch, weil die Kappungsgrenzenverordnung die Erhöhung der Bestandsmieten von 20 Prozent auf 15 Prozent reduziere. Einen Anstieg der Bestandsmieten in den betroffenen Kommunen habe die Landesregierung nicht belegt.

 

„Das Ganze wird sowieso ein Schuss in den Ofen,“ kritisierte Blažek weiter sarkastisch. Eine Mieterhöhung bei einem bestehenden Mietverhältnis sei nach § 558 Absatz 1 Satz 1 BGB nur möglich, wenn die ortübliche Vergleichsmiete höher sei. Diese lasse sich am besten mit einem Mietspiegel  nach § 558 a Absatz 2 Ziffer 1 BGB ermitteln. In keiner der betroffenen Gemeinden existiere allerdings ein Mietspiegel. Daher werde die neue Verordnung in den meisten Fällen einer Mieterhöhung gar nicht zur Anwendung kommen. Mieterhöhungen durch eine Modernisierungsmaßnahme oder Vereinbarungen wie bei einer Index- oder Staffelmiete seien nicht betroffen, erläuterte der Rechtsanwalt.

 

„Bürokratie ist das falsche Signal für Investitionen in Wohnraum,“ beanstandete Blažek. Gegen einen angespannten Wohnungsmarkt helfe nur die Schaffung neuen Wohnraums. Dafür würden Investoren benötigt. Bürokratische Regelungen wie die neue Kappungsgrenzenverordnung wirkten dagegen abschreckend, befürchtete der Verbandschef abschließend.

 

Haus & Grund Schleswig-Holstein hat über 65.000 Mitglieder in 92 Ortsvereinen und vertritt die Interessen des privaten Grundeigentums. Private Grundeigentümer sichern über 60 Prozent der Versorgung mit Mietwohnungen im Lande.