Politik & Wirtschaft

Nach de Jagers Vorstoß im Bundesrat: Fahrplan zur Finanzierung von Forschung und Lehre abgesteckt

KIEL/BERLIN. Weiterer Meilenstein für die von der Berliner Regierungs-Koalition geplante Neuregelung der Finanzierung von Bildung, Wissenschaft, Forschung und Lehre: Knapp drei Monate nach dem Vorstoß von Schleswig-Holsteins Wissenschaftsminister Jost de Jager, über eine Verfassungsänderung künftig wieder stärker den Bund an der Finanzierung von Hochschulen und Forschungsvorhaben zu beteiligen und damit das so genannte Kooperationsverbot zu lockern, sind nun erste Eckpunkte des Verfahrens abgesteckt.

Wie Bundesforschungsministerin Prof. Annette Schavan am 2. Mai in Osnabrück sagte, werde die notwendige Grundgesetzänderung Ende Mai im Bundeskabinett beraten und soll im Frühjahr 2013 abgeschlossen sein. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bereits vor und soll bis zum 9. Mai von den Ländern kommentiert werden. „“Damit ist die erste Weiche gestellt, um eine Fehlentwicklung der Föderalismus-Reform des Jahres 2006 zu korrigieren und finanzschwache Länder wie Schleswig-Holstein aus dem Würgegriff der Ko-Finanzierung zu befreien““, sagte de Jager und erinnerte daran, dass dieser Schritt insbesondere angesichts der Schuldenbremse überfällig geworden sei. Der Bundesrat wird sich das nächste Mal im Juni mit dem Thema befassen.

Wissenschaftsminister de Jager sagte:

Konkret geht es bei der Diskussion um die Neufassung des Grundgesetz-Artikels 91, der künftig ermöglichen soll, dass Bund und Länder nicht nur bei Projekten, sondern auch bei der institutionellen Förderung von Hochschulen zusammenwirken können. Der Koalitionsgipfel von CDU und FDP hatte am 4. März in Berlin nach einem Bundesrats-Antrag von de Jager entschieden, dass die für die Reform notwendige Verfassungsänderung noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden soll.

„„Eine Verfassungsänderung würde uns in die Lage versetzten, dass wir – trotz Haushaltskonsolidierung – weiterhin bei Exzellenzprogrammen dabei sein können““, sagte de Jager. Eine Regelung für die Hochschulen berge zudem die die Möglichkeit, die Exzellenz von Hochschuleinrichtungen von der Finanzstärke ihrer Sitzländer zu entkoppeln und damit gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen zu schaffen. „„Das wäre eine sehr gute Nachricht für Schleswig-Holstein.““

De Jager machte allerdings auch deutlich, dass das Kooperationsverbot auch für den Bereich der Schulbildung langfristig gelockert werden müsse: „Über die Kleinstaaterei im Schulwesen schütteln die Bürger zu Recht am meisten den Kopf“, sagte er. Es zeige sich allerdings, dass eine solche Neuregelung einen längeren Vorlauf brauche und derzeit möglicherweise auch noch über keine Mehrheit verfüge.