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Nach dem Sturm ist vor dem Sturm

Archivfoto_Kroeger_Sturm HL 4 093Archivfoto: TBF/Holger Kröger · Nach dem Sturm ist vor dem Sturm · Das herbstliche Sturmtief „Xavier“ hat vorwiegend in Nord- und Ostdeutschland massive Schäden angerichtet. Bäume knickten wie Streichhölzer um, der öffentliche Personenverkehr ist teilweise auch noch einen Tag später lahmgelegt. Noch ist das Ausmaß aller Schäden nicht erkennbar. Sicher ist jedoch: Der nächste Herbststurm kommt bestimmt. Wie können private Baumeigentümer sicherstellen, dass von ihren Bäumen keine Gefahr ausgeht? Ein Baum sollte beim Einwirken von äußeren Einflüssen wie Schnee oder Stürmen weder umstürzen noch Äste verlieren – hierfür ist der Baumeigentümer verantwortlich. Passiert dennoch etwas, muss er mit Ersatzansprüchen der Geschädigten rechnen. Das Fatale: Manche Baumschädigungen sind mit bloßem Auge nicht erkennbar, beispielsweise im Wurzelraum oder morsche Stellen im Stamm.

Frank Manekeller, Leiter Haftpflicht-, Unfall-, Sach-Schaden bei der HDI Versicherung AG: „Nur wenn der Baumeigentümer beweisen kann, dass er seine sogenannte Verkehrssicherungspflicht erfüllt hat oder der Schaden auch bei Beachtung der Verkehrssicherungspflicht eingetreten wäre, haftet er nicht.“

Zustand der Bäume regelmäßig durch Fachfirma kontrollieren

Sturmereignisse wie  „Xavier“ zeigen: Die Standfestigkeit von Bäumen wird vielerorts überschätzt. Auf Nummer sicher geht, wer Baumpflege und -kontrolle von einer Fachfirma durchführen lässt und dies auch entsprechend dokumentiert.

Der Baumkontrolleur überprüft den Baum unter anderem auf Standfestigkeit, Bruchstellen oder Schädlingsbefall und kann auch Auskunft darüber geben, in welchen Abständen eine fachmännische Kontrolle empfehlenswert ist. Abhängig ist dies von der Baumart, der Entwicklungsphase je nach Alter des Baumes und von dessen Standort.

Nach dem Sturm: Diese Versicherungen helfen

Sobald Windstärke acht erreicht ist, handelt es sich im Sinne der Versicherungsbedingungen um einen Sturm.

Stürzt ein Baum auf das Nachbargrundstück, können sich die Geschädigten an den Baumeigentümer wenden. Dessen Privat- oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist für solche Schäden zuständig.  „Sie wehrt übrigens auch unberechtigte Ansprüche ab, wenn den Eigentümer keine Schadenersatzpflicht trifft“, ergänzt HDI Experte Manekeller.

Schäden am eigenen Hab und Gut, die durch einen sturmbedingt umgestürzten Baum entstehen, sind ein Fall für die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.

Sturmbedingte Schäden am eigenen Auto sind über die Kaskoversicherung abgedeckt. Baumeigentümer müssen in diesem Fall dennoch mit Regressansprüchen des Kraftfahrtversicherers rechnen. Demjenigen, der keine Kaskoversicherung für sein Auto abgeschlossen hat, bleibt nur ein Weg: den Baumeigentümer herauszufinden, um den Schadenersatz direkt bei ihm anzumelden.

Schnelle Hilfe für Betroffene:

Online-Schadenmeldung zur HDI Hausrat- und Wohngebäudeversicherung: https://www.hdi.de/privatkunden/service/schadenmeldung/hausrat-gebaeude-glas.produktanfrage
Online-Schadenmeldung zur privaten HDI Haftpflichtversicherung: https://www.hdi.de/privatkunden/service/schadenmeldung/privathaftpflicht
Online-Schadenmeldung zur HDI Autoversicherung: https://www.hdi.de/privatkunden/service/schadenmeldung/kraftfahrt-produktanfrage