Neue Pfändungstabelle 2025 verkündet
Heute wurde die „Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2025 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025)“ im Bundesgesetzblatt verkündet – BGBl. 2025 I Nr. 110 vom 11.04.2025, https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2025/110
Die PDF-Datei der neue Pfändungstabelle kann ab Seite 3 entnommen werden, die auch von dort direkt gedruckt werden kann.
Die neuen Werte werden ab 1.7.2025 wirksam sein und basieren auf § 850c Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) in Verbindung mit der Erhöhung des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Quelle LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V. · Weiterlesen: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2025/neue-pfaendungstabelle-2025-verkuendet/