Neuer Vizepräsident am Oberlandesgericht Schleswig
SCHLESWIG. Rainer Hanf ist heute (10. Januar) von Justizstaatssekretär Eberhard Schmidt-Elsaeßer in sein Amt als Vizepräsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts eingeführt worden. Zugleich wurde sein Vorgänger Heinz-Karl Waßmuth in den Ruhestand versetzt. Zu Rainer Hanf sagte Schmidt-Elsaeßer: „Sie sind ein hoch befähigter Jurist, der fachlich und menschlich von den richterlichen Kolleginnen und Kollegen wie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Oberlandesgericht sehr geschätzt wird. Ich bin mir sicher, dass Sie Ihre neue Aufgabe souverän meistern werden.“ Dem scheidenden Heinz-Karl Waßmuth dankte der Staatssekretär für die geleisteten Dienste: „Mit Ihren Initiativen und Anstößen, die Sie gemeinsam mit der Richterschaft und anderen Beteiligten umsetzten, haben Sie der Landesjustiz einen gewaltigen Modernisierungsschub versetzt. Ein Schub, der die schleswig-holsteinische Justiz zu dem macht, was sie heute ist: Ein bürgernaher, leistungsfähiger Garant der Funktionstüchtigkeit unseres Rechtsstaates.“
Rainer Hanf, 1956 geboren, machte Hanf sein Abitur an der Rendsburger Herderschule und leistete anschließend einen zweijährigen Dienst bei der Bundeswehr. Von 1976 bis 1981 Studium der Rechtswissenschaften in Kiel und zeitweise in Guildford/England. Erste Juristische Staatsprüfung im Juli 1981. Nach dem Rechtsreferendariat und der Großen Juristischen Staatsprüfung im Juli 1984 folgte im Oktober 1984 der Eintritt in den Landesdienst als Richter auf Probe im Bezirk des Landgerichts Flensburg. Ab August 1987 war Hanf Richter am LG Flensburg und ab Oktober 1992 Richter am Oberlandesgericht Schleswig. Ab Dezember 2003 dann Vorsitzender Richter am OLG.