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Neuregelung des Richterlichen Bereitschaftsdienstes in Schleswig-Holstein sorgt für klare Verhältnisse

KIEL. Seit Jahresbeginn gibt es eine strukturelle Neuordnung des richterlichen Bereitschaftsdienstes in Schleswig-Holstein. Damit wird unter anderem das Verfahren bei Blutproben eines mutmaßlichen Alkoholsünders im Straßenverkehr weiter vereinfacht. Eine am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Landesverordnung über den gemeinsamen Bereitschaftsdienst bei Amtsgerichten bestimmt – unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Gegebenheiten – in den vier Landgerichtsbezirken des Landes (Flensburg, Itzehoe, Kiel und Lübeck) unterschiedliche Formen der Konzentration des Bereitschaftsdienstes. Zudem sind Regelungen zur Heranziehung von Richterinnen und Richtern der Landgerichte zum Bereitschaftsdienst der Amtsgerichte getroffen worden. „Diese Neuregelung ermöglicht eine insgesamt effizientere Ausgestaltung und wird fachlich und organisatorisch zu einer weiteren Professionalisierung bei der Wahrnehmung eilrichterlicher Geschäfte führen“, betonte Justizminister Emil Schmalfuß.