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POL-HL: HL-Buntekuh / PKW-Aufbrecher nach Flucht durch Polizei gefasst !Korrekturmeldung!

Lübeck (ots) – Sehr geehrte Medienvertreterinnen und Medienvertreter, in der zuvor gesandten Meldung hat sich leider ein fachlicher Fehler hinsichtlich des Einsatzes des Diensthundes eingeschlichen. Sie finden in der Folge die korrigierte Meldung. Bitte nutzen Sie diese für die Veröffentlichung. Der geänderte Absatz wurde in Anführungszeichen gesetzt. In der vergangenen Nacht (08.06.) wurden in Lübeck-Buntekuh insgesamt 3 PKW aufgebrochen. Der Tatverdächtige konnte noch in Tatortnähe festgenommen werden. Ein eingesetzter Polizeihund half bei der Rekonstruktion des Fluchtweges. Gegen 02:00 Uhr rief eine Anwohnerin aus der Susekoppel in Lübeck über Notruf die Polizei, nachdem sie von der Alarmanlage ihres PKW Hyundai i20 geweckt wurde. Sie eilte daraufhin zu ihrem Fahrzeug und sah wie sich ein Mann in Richtung Ziegelstraße entfernte. Außerdem bemerkte sie, dass eine Seitenscheibe offensichtlich eingeschlagen wurde und Gegenstände aus dem Auto fehlten. Eine sofort eingeleitete Fahndung durch mehrere Streifenwagen führte zur Festnahme eines 34-jährigen Lübeckers. Der Mann wurde durch Beamte des 4. Polizeireviers in der Klipperstraße zunächst kontrolliert, da die Täterbeschreibung auf ihn zutraf. In der Zwischenzeit konnten noch zwei weitere Fahrzeuge (VW Golf IV sowie Mercedes A-Klasse) durch die Polizei festgestellt werden, die in umliegenden Straßen offensichtlich aufgebrochen und nach möglichem Stehlgut durchsucht worden sind. „Bei dem vorläufig Festgenommenen wurde eine Geruchsprobe genommen. Diese wurde dem Diensthund Buddy an dem ersten Tatort vorgelegt. Von dort führte er die Beamten schließlich zu dem Ort, wo die Polizei den Verdächtigen schließlich antreffen konnte.“ Das Stehlgut konnte ebenfalls auf dem Fluchtweg durch die Polizei aufgefunden werden. Vermutlich hatte sich der Täter diesem auf der Flucht entledigt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Tatverdächtige aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Er muss sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verdachts des Besonders schweren Falls des Diebstahls verantworten.

Quelle: presseportal.de