POL-HL: HL /OH – Stadtgebiet und Kreisgebiet / Wenn Jugendliche mit falschen Ausweisen versuchen in die Disco zu gelangen, endet der Abend oft nicht nur mit Tränen
Lübeck (ots) – Jugendliche versuchen in letzter Zeit häufiger auf illegalem Wege in Discotheken zu gelangen. Wenn die Täuschung auffliegt, endet der Abend oft mit Tränen. Nicht nur, dass die Jugendlichen sich vergebens gestylt haben und Ärger mit ihren Eltern bekommen. Auch ein Strafverfahren wird eingeleitet.
In 2010 wurden 45 Verstöße beim 2. Polizeirevier Lübeck zu dem Thema bearbeitet. In 2011 waren es bis jetzt schon 17 Verstöße. Die Jugendlichen wollen Discotheken besuchen, sind aber noch nicht alt genug. Unter 16 Jahren darf man gar nicht in die Disco, ab 16 Jahren dürfen sich die Jugendlichen nur bis 24 Uhr in Discotheken aufhalten.
Allein am letzten Wochenende wurden drei junge Mädchen von aufmerksamen Türstehern festgestellt, die mit „geliehenen“
Personalausweisen älterer Freundinnen in eine Lokalität gelangen wollten. Für die Jugendlichen war der Discobesuch dann beendet noch bevor er begonnen hatte.
Vielen ist nicht bewusst, dass man sich nicht nur vergebens gestylt hat, sondern ein Strafverfahren wegen „Missbrauch von Ausweispapieren“ wird eingeleitet. Die Anzeige richtet sich aber nicht nur gegen den oder die Jugendliche, der angetroffen wurde. Auch die Freundin oder der Freund, der den Ausweis überlassen hat, macht sich strafbar.
Bei anderen Dienststellen wurden aber auch noch andere Täuschungsversuche festgestellt. So wurde zum Beispiel versucht, die Handstempel zu fälschen, die es beim Eintritt bei einigen Veranstaltungen gibt. Auch hier können Straftatbestände erfüllt sein, die von der Polizei ermittelt werden.
Aber auch Eltern müssen weiter auf ihre Kinder achten. So gibt es mittlerweile Vollmachten, mit denen so genannte Begleitpersonen ermächtigt werden können, die Jugendlichen auch bis nach 24 Uhr in Discotheken zu begleiten. Die Eltern übertragen damit ihre Aufsichtspflicht an diese Begleitperson, die über 18 Jahre alt und zuverlässig sein muss.
Die so ermächtigte Person ist nun dafür verantwortlich, dass der Jugendliche nicht übermäßig Alkohol konsumiert oder anderweitig in Schwierigkeiten gerät.
Sollte es hier zu Verstößen kommen, wird in der Regel ein Bericht an das Jugendamt gesandt. Die Eltern sollten also genau hinschauen, wem sie diese Aufsichtspflicht übertragen.
Abschließend ist festzustellen, dass der Gesetzgeber Grenzen festgeschrieben hat was den Aufenthalt in Discotheken und bei ähnlichen Veranstaltungen betrifft. Diese Grenzen haben einen Sinn und sollen gewährleisten, dass die Jugendlichen altersgerecht aufwachsen können. Ein Verstoß gegen diese Gesetze ist nicht nur ein Dummer-Jungen-Streich, sondern es liegen teilweise Straftaten vor, die bestraft werden können.
