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POL-HL: OH_BAB1_Rastplatz Damlos / Kontrollstelle auf dem Rastplatz

Lübeck (ots) – Am Mittwoch, 11.03.2020, führte die Gemeinsame Fahndungsgruppe Schengen Süd (GFGS) in Zusammenarbeit mit Beamten des Zoll und der Bundespolizei in der Zeit von 17:00 bis 23:00 Uhr eine Vollkontrolle auf dem Rastplatz Damlos der BAB 1, Richtungsfahrbahn Fehmarn durch. Begleitet wurde die Kontrolle durch Mitarbeiter der Kreisordnungsbehörde Ostholstein. Während der Kontrollzeit wurde der gesamte Fahrzeugverkehr über den Parkplatz geleitet. Dazu wurde die Autobahn durch die Autobahn- und Straßenmeisterei Scharbeutz gesperrt und eine Ableitung auf den Parkplatz aufgebaut. Es wurden sämtliche Kraftfahrzeugarten und Fahrzeuggrößen kontrolliert. Auch Sattelzüge wurden durch Beamte des Schwerlasttrupps des PABR Scharbeutz kontrolliert, was zu einer Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz und einer Anzeige wegen mangelhafter Ladungssicherung führte. Im Laufe der Kontrolle wurde bei sechs Fahrzeugführern eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit auf Grund des Konsums von Betäubungsmitteln festgestellt. Dies hatte sechs Blutproben zur Folge und die Fahrzeuge durften nicht weitergeführt werden. So sammelten sich während der Kontrolle mehrere Pkw am Straßenrand an. Darunter befindet sich auch der Pkw eines 27jährigen Ostholsteiners, dessen Haftpflichtversicherung erloschen war. Bei dem Pkw wurde außerdem festgestellt, dass die Zulassungsplaketten auf den amtlichen Kennzeichen gefälscht waren. Gegen den Mann wurde eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch und Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz gefertigt. Eine der positiv auf Betäubungsmittel getesteten Personen, ein 40-jähriger Mann aus Bremen, war außerdem nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und hatte nach eigenen Angaben vergessen, dass Firmenfahrzeug nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurück zu geben. Sein ehemaliger Arbeitgeber hatte den Pkw allerdings bereits zur Fahndung ausschreiben lassen. Der sichergestellte Pkw reihte sich damit in die Reihe der abgestellten Pkw ein. Gegen den Fahrzeugführer wurde Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs und Trunkenheit im Straßenverkehr (hier: andere berauschende Mittel) gestellt. Durch die eingesetzten Beamten wurde darüber hinaus auch noch Ordnungswidrigkeiten – Anzeigen, zum Beispiel wegen nicht angelegter Sicherheitsgurte, gefertigt sowie Kontrollberichte wegen fehlender Sicherheitsausstattung und technischer Mängel geschrieben.

Quelle: presseportal.de