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POL-HL: PD Lübeck_BAB A1_Bad Schwartau / Mißglückter Fluchtversuch auf der Autobahn

Lübeck (ots) – Unmissverständlich war dem Fahrer eines Mercedes Geländewagens, der ein Zivilfahrzeug der Polizei rechts überholt hatte, signalisiert worden, dass Fahrer und Fahrzeug kontrolliert werden sollten. Doch der Mann versuchte sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen… Ein ziviler Funkstreifenwagen der aus Polizei, Bundespolizei und Zoll bestehenden „Gemeinsamen Fahndungsgruppe Schengen Süd“ befuhr am Donnerstag, den 01.06.2017, im Bereich der Autobahnbaustelle, Höhe Bad Schwartau, den linken Fahrstreifen in Richtung Süden. Um 14.20 Uhr bemerkten die Beamten eine silberne Mercedes M-Klasse, dessen Fahrer zunächst dicht auffuhr, im Bereich der Fahrbahnverschränkung (mit durchgezogener Fahrbahnmarkierung und Sperrfläche) auf den rechten Fahrstreifen wechselte, das Einsatzfahrzeug rechts überholte und direkt davor wieder einscherte, um dann aufgrund der Verkehrsdichte energisch abbremsen zu müssen. Die Beamten entschlossen sich, das Fahrzeug anzuhalten und zu kontrollieren. Sie schalteten Blaulicht und Martinshorn ein, setzten den Funkwagen vor den Mercedes und betätigten die Klapptafel „Bitte folgen – Polizei“. Beide Fahrzeuge wurden anschließend bis zum Ausfädelungsfahrstreifen der Anschlussstelle Lübeck Mitte auf dem rechten Fahrstreifen geführt. Im Scheitelpunkt der Kurve wurde der Mercedes dann jedoch nach links gelenkt und stark beschleunigt, augenscheinlich, um sich durch Flucht der Kontrolle zu entziehen. Nur unter Ausnutzung der vollen Leistung des Funkstreifenwagens gelang es den Beamten, das flüchtige Fahrzeug im Bereich des Autobahnkreuzes Lübeck wieder einzuholen und schließlich in Höhe Reinfeld von der Autobahn zu geleiten. Bei der Kontrolle des Fahrzeuges und des 42-jährigen Fahrers aus Lübeck stellte sich heraus, dass der Fahrer keinen Führerschein mehr besaß und auch die Kennzeichen an dem Fahrzeug gefälscht waren. Der Mercedes war seit September 2016 nicht mehr zugelassen. Den 42-jährigen Mann aus Lübeck erwartet ein umfangreiches Strafverfahren. Unter anderem werden ihm neben des Vorwurfs der Urkundenfälschung auch verschiedene strafrechtliche Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz und das Pflichtversicherungsgesetz zur Last gelegt. Dem Beschuldigten wurde die Fortsetzung der Fahrt eindringlich untersagt. Das Fahrzeug wurde am Kontrollort verschlossen abgestellt, die angebrachten Kennzeichen und die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.

Quelle: presseportal.de