Politik & Wirtschaft

Schleswig-Holstein stellt Initiative zum Aufenthaltsrecht vor

BERLIN. Schleswig-Holsteins Integrationsminister Emil Schmalfuß hat heute (16. November) im Bundesrat eine Initiative zur Ergänzung des Aufenthaltsrechts vorgestellt. Ziel ist es, dass Ausländerinnen und Ausländer, die sich nachhaltig in Deutschland integriert haben, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Dieser Aufenthaltstitel soll mit einem neuen § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geschaffen werden. In diesem Artikel sollen auch die konkreten Voraussetzungen für die Gewährung des Aufenthaltsrechts formuliert werden, die erfüllt sein müssen, um eine faktisch vollzogene Integration festzustellen. Dazu gehören:

Hinreichende deutsche Sprachkenntnisse als Schlüsselqualifikation für die Teilhabe an der Gesellschaft
Langjähriger Aufenthalt in Deutschland
Sicherung des Lebensunterhalts durch aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt als Grundsatz
Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie Vorhandensein von Grundkenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
Teilnahme am sozialen Leben
Unterstützung der schulischen Integration der Kinder und Jugendlichen durch die Eltern
Grundsätzlich gegebene Straffreiheit.

„“Wer diese Voraussetzungen in der Gesamtschau erfüllt, ist in Deutschland ange-kommen – unabhängig von seinem bisherigen Aufenthaltsstatus““, betonte Integrationsminister Schmalfuß. „“Und diesen persönlichen Einsatz von Migrantinnen und Migranten bei ihrer Integration in unsere Gesellschaft wollen wir mit dem neuen Aufenthaltstitel anerkennen.““