Politik & Wirtschaft

Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst der Poolärzte aufheben

Foto: Pixabay · Zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP „Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst aufheben“ (Drucksache 20/1688) sagen die gesundheitspolitischen Sprecher Hauke Hansen (CDU), Jasper Balke (Grüne) und Dr. Heiner Garg (FDP): Hauke Hansen: „Poolärzte entlasten maßgeblich ihre Kolleginnen und Kollegen im niedergelassenen Bereich und damit auch die stationären Strukturen. Sie sind seit Jahren ein verlässlicher und wichtiger Teil unser Gesundheitsversorgung. Nun haben rund 400 Poolärztinnen und Poolärzte in Schleswig-Holstein zum 31.12.2023 ihre Kündigung erhalten. Viele dieser Medizinerinnen und Mediziner sind im Rentenalter. Sollte es bei der Sozialversicherungspflicht bleiben, werden wir den allergrößten Teil als Arbeitskräfte unwiederbringlich verlieren, das hätte sehr weitreichende negative Folgen für die Versorgung.“

Jasper Balke: „Der ambulante Notdienst spielt eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung. Im Sinne eines intelligenten Patientenmanagements stellt er einen niedrigschwelligen Zugang zum Gesundheitswesen dar. Wir können allen Poolärztinnen und Poolärzten dankbar für ihre Bereitschaft sein, die Dienste auch zu unattraktiven Zeiten zu übernehmen. Sie leisten damit einen unschätzbar wertvollen Beitrag auch zur Entlastung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, die so keine Pflichtdienste übernehmen müssen. In Anbetracht des Fachkräftemangels insbesondere im ambulanten Bereich können wir es uns nicht erlauben, auf wertvolles Personal zu verzichten. Dem Urteil des Bundessozialgerichts muss deshalb eine schnelle Gesetzesanpassung auf Bundesebene folgen, um die ambulante Notdienstversorgung weiterhin sicherstellen zu können.“

Dr. Heiner Garg: „Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Oktober dieses Jahres lässt sich der ärztliche Bereitschaftsdienst nicht mehr wie gewohnt umsetzen. Bislang haben sowohl Vertrags- als auch die Poolärztinnen und -ärzte einen flächendeckenden Bereitschaftsdienst sichergestellt – also die Versorgung außerhalb der Sprechstunden. Patientenorientierung, Verlässlichkeit und regionale Erreichbarkeit spielten dabei eine zentrale Rolle. All das ist nach dem Urteil nicht mehr ohne Weiteres gewährleistet. Um weiterhin einen gut funktionierenden, flächendeckenden Bereitschaftsdienst sicherstellen zu können, halte ich eine Gesetzesänderung zur Befreiung der Poolärztinnen und -ärzte von der Sozialversicherungspflicht für die konsequenteste und richtige Lösung. Eine gemeinsame Initiative soll ein zügiges Handeln aller Beteiligten unterstützen – zum Wohle der Patientinnen und Patienten.“