Politik & Wirtschaft

Spoorendonk besucht XENOS-Projekt in Neumünster

NEUMÜNSTER. In der JVA Neumünster hat heute (21. Juni) eine gemeinsame Veranstaltung des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) und des Unternehmensverbandes Nord (UVNord) zu dem Thema „Qualifikation und Begleitung aus dem Justizvollzug – Chancen für die Wirtschaft“ stattgefunden. Dabei ging es darum, die Maßnahmen der beteiligten Institutionen zur Integration von Strafgefangenen und Haftentlassenen in den Arbeitsmarkt mit den Bedarfslagen und Anforderungen der Unternehmen abzustimmen. Die Wirtschaft sucht derzeit in vielen Bereichen Arbeitskräfte (Stichwort Fachkräftemangel). Der Justizvollzug wiederum bietet durch vielfältige Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote gut ausgebildete oder auch speziell teilqualifizierte Arbeitskräfte.

Justizministerin Anke Spoorendonk sagte bei der Begrüßung der rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Reihen von Justiz und Unternehmerschaft: „“Bis zur Haftentlassung haben die Justizvollzugseinrichtungen die Aufgabe, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Dafür ist es erforderlich, das Leben im Strafvollzug weit möglichst den allgemeinen Lebensverhältnissen anzugleichen. Dies gilt insbesondere für einen strukturierten Alltag, in dem Ausbildung und Arbeit eine wichtige Rolle spielen. Diese intensiven Resozialisierungsbemühungen müssen nach der Haftentlassung aber auch fortgeführt werden, um die Rückfallrisiken bei Gefangenen zu senken. Insbesondere die berufliche Wiedereingliederung nach der Haft gilt als einer der wichtigsten Faktoren zur Stabilisierung und Integration von Haftentlassenen. Ich möchte mich bedanken bei den Unternehmern, die bereits ehemaligen Strafgefangenen eine Beschäftigung angeboten haben und an weitere appellieren, diesem Beispiel zu folgen““, so Spoorendonk.

Hintergrund
Kriminologische Studien belegen, dass es für eine nachhaltige Wirkung der umfangreichen Resozialisierungsbemühungen im Strafvollzug von hoher Bedeutung ist, die umfassenden schulischen und beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen seitens des Justizvollzuges auch nach Haftentlassung der Gefangenen sinnvoll fortzuführen und zu ergänzen. Insbesondere die berufliche Wiedereingliederung von Haftentlassenen verringert signifikant die Gefahr einer späteren Rückfälligkeit. Berufliche Wiedereingliederung bildet in vielen Fällen die Grundlage für eine erfolgreiche Resozialisierung. Sie dient damit nicht nur dem einzelnen Gefangenen, sondern ebenso auch der Gesellschaft insgesamt. Resozialisierung bedeutet stets zugleich aktive Kriminalprävention und damit auch Opferschutz.

Im Rahmen mehrerer Projekte für ein berufliches Übergangsmanagement für Gefangene und Haftentlassene wurde an der Schnittstelle zwischen Strafvollzug und Freiheit durch koordinierte Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen ein flächendeckendes Vermittlungs-, Beratungs- und Betreuungsnetzwerk geschaffen. Insbesondere sind im Auftrag des Justizministeriums an den Vollzugsstandorten in Schleswig, Kiel, Neumünster und Lübeck sog. Integrationsbegleiter/innen tätig, die den Gefangenen eine arbeitsmarktorientierten Entlassungsvorbereitung sowie den Haftentlassenen sodann eine beschäftigungsbegleitende Nachsorge gewährleisten sollen. Diese Integrationsbegleiter/innen arbeiten eng mit der Vielzahl der beteiligten Akteure des Justizvollzugs, der Bewährungshilfe, den Arbeitsagenturen, Jobcentern und Optionskommunen zusammen. Sie gewähren den Haftentlassenen ggf. erforderliche Unterstützung oder vermitteln erforderliche ergänzende Hilfen zur Bewältigung besonderer Wiedereingliederungshemmnisse. Damit stehen die Integrationsbegleiter/innen sowohl den Haftentlassenen als auch den Firmen bei Problemen helfend und vermittelnd zur Seite. Dies ist ein Umstand, welcher in der sensiblen Phase des Übergangs für beide Seiten Entlastung und Stabilität bedeutet und welcher diesen Personenkreis von anderen Arbeitssuchenden auch positiv abheben kann.