Politik & Wirtschaft

Staatssekretär Horst-Dieter Fischer weist Äußerungen von MdL Helga Kleiner (CDU) zur Praxisgebühr zurück

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„Bei ihrer Kritik an der Praxisgebühr und den Zuzahlungsregelungen für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner übersieht die Landtagsabgeordnete Helga Kleiner, dass die Praxisgebühr und die Zuzahlungsregelungen als Teile der Gesundheitsreform auch von ihrer Partei – der CDU – auf Bundsebene mit beschlossen wurden,“ sagte Gesundheitsstaatssekretär Horst-Dieter Fischer heute (30. März) in Kiel zu den Äußerungen von MdL Helga Kleiner (CDU) in einem Beitrag im Schleswig-Holstein-Magazin vom 29. März 2004…Frau Kleiner verschweige auch, dass inzwischen mehrere Krankenkassen, Wohlfahrtsverbände und Sozialhilfeträger eine flexible Anwendung der Zuzahlungsregelungen praktizierten, die den spezifischen Besonderheiten der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner Rechnung trage und die kontinuierliche medizinische Versorgung sicherstelle, so der Staatssekretär. Beispielsweise habe die AOK Schleswig-Holstein den Heimen und Einrichtungen angeboten, die Zuzahlungsbeträge für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger erst zum 1. Juli eines jeden Jahres an die AOK zu überweisen. „Es wäre wünschenswert, wenn auch andere Krankenkassen eine vergleichbare Regelung anbieten würden“, sagte der Staatssekretär.

Horst-Dieter Fischer: „Die Praxisgebühr, die Zuzahlungsregelungen für Heimbewohnerinnen sowie Heimbewohner und die Einbeziehung von Sozialhilfeempfängerinnen sowie Sozialhilfeempfängern in die gesetzliche Krankenversicherung waren parteiübergreifende Anliegen – auf Drängen der CDU sind diese Zuzahlungen sogar noch höher ausgefallen als Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt in ihrem Gesetzentwurf vorgesehen hatte. Diese Tatsache wird im Einzelfall schon einmal vergessen, wir erinnern die große Oppositionspartei in Land und Bund aber gerne daran.“