Bald arbeitslos? Keine Zeit verlieren und Nachteile vermeiden!

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Bald arbeitslos? Keine Zeit verlieren und Nachteile vermeiden!

Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht, sollte die Arbeitsuche rechtzeitig gestartet und die Ansprüche auf Arbeitslosengeld gesichert werden. „Pro Monat melden sich in Lübeck und Ostholstein rund 1.000 Frauen und Männer aus einer Erwerbstätigkeit arbeitslos. Damit so schnell wie möglich über den Antrag auf Arbeitslosengeld I entschieden werden kann, sollte Folgendes beachtet werden“, empfiehlt Wolfgang Werner, Vorsitzender der Geschäftsführung in der Agentur für Arbeit Lübeck. 1.         Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses müssen sich Arbeitnehmer mindestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden. Erfahren sie vom Jobverlust in einer kürzeren Zeitspanne, ist die Arbeitsagentur innerhalb von drei Arbeitstagen zu informieren. Die Arbeitsuchendmeldung ist bequem von zu Hause per Telefon oder online, aber auch persönlich möglich. Wenn sich in der Zwischenzeit kein neuer Job oder eine Vertragsverlängerung ergibt, sollte die persönliche Arbeitslosmeldung erfolgen. Frühestens ab diesem Tag kann Arbeitslosengeld gewährt werden. 2.         Antrag auf Arbeitslosengeld Die Antragsunterlagen erhält man in der Arbeitsagentur. Neu: Der An­trag kann auch online gestellt und als ausgefüllter Onlinevordruck übermittelt werden. Über www.arbeitsagentur.de > eService > Arbeitslosengeld beantragen. 3.         Erforderliche Antragsunterlagen Um über den Antrag entscheiden zu können, werden folgende Unterlagen benötigt: ·         Antragsvordruck, vollständig ausgefüllt und unterschrieben ·         Arbeitsbescheinigung, vom Arbeitsgeber ausgefüllt ·         Nachweis über Krankengeld, Übergangsgeld oder ähnliches ·         Stellungnahme zur Beendigung des letzten Arbeitsverhältnisses ·         Nachweis über die Lohnsteuerklasse Wichtig: Sollte sich die Ausstellung

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