Hinweise zur Wiedergewährung der Sonderzahlung im Besoldungsbereich
Am 1. Dezember 2011 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung verabschiedet. Da der Bundesrat am 16. Dezember 2011 auf einen Einspruch verzichtet hat, kann die Verkündung dieses Gesetzes in Kürze erfolgen.
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