Bewertung

Politik & Wirtschaft

Kampf um positive Bewertungen und Facebook-Fans! RA Christian Solmecke zu den rechtlichen Fallstricken bezahlter Nutzermeinungen:

Urteil des OLG Hamm zeigt Online-Händlern Grenzen auf – Viele Online-Händler loben Rabatte aus – gegen positive Kommentare in einem Bewertungsportal oder für ein „Gefällt mir“ zum Beitritt in eine Facebook-Gruppe. Geldwerte Vorteile versprechen auch manche iPhone- und Android-Entwickler – gegen 5 Sterne in den App Stores.

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