Bundesverfassungsgericht mahnt gesetzliche Regelung zur Stiftungsfinanzierung an

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Bundesverfassungsgericht mahnt gesetzliche Regelung zur Stiftungsfinanzierung an

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung parteinaher Stiftungen erklärt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: Öffentliche Mittel dürfen nicht dafür missbraucht werden, Extremisten zu vernetzen und sie in die Lage zu versetzen, weiter an der Abwicklung unserer Demokratie zu arbeiten. Dies nicht zuzulassen, entspricht dem Prinzip der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht macht deutlich, dass ein Stiftungsgesetz, das Transparenz erhöht, die Finanzierung parteinaher Stiftungen rechtssicher regelt und überprüfbare Kriterien für den Ausschluss demokratiefeindlicher Stiftungen definiert, überfällig ist.

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