„Das beste Netz gibt’s bei 1&1“
„Das beste Netz gibt’s bei 1&1“ · 1&1 legt Widerspruch gegen Gerichtsentscheidung des OLG Köln ein · Montabaur 28.09.2017 – Unter der Überschrift „Mund zu voll genommen. OLG Köln verbietet Werbung von 1&1.“ hat die Deutsche Telekom AG gestern die Gerichtsentscheidung zur 1&1-Werbekampagne „Das beste Netz gibt’s bei 1&1“ gemeldet. Dazu stellt 1&1 klar:
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