EuGH stärkt Kundenrechte bei Gas und Strom!

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EuGH stärkt Kundenrechte bei Gas und Strom! Preiserhöhungen in der Grundversorgung vielfach unwirksam!

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein begrüßt das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 23. Oktober 2014, welches die Verbraucherrechte im Bereich der Grundversorgung mit Gas und Strom stärkt. In der Grundversorgung ist jeder, der seit Öffnung des Marktes im Jahr 2001 noch nicht gewechselt hat oder der etwa nach einem Umzug Energie bezieht, ohne einen besonderen Vertrag abgeschlossen zu haben.

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