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Wechselkennzeichen für Fahrzeuge ab 1. Juli 2012

Hinweise der Zulassungsstelle zur Fahrzeugzulassungsverordnung Ab 1. Juli 2012 wird die Fahrzeugzulassungsverordnung geändert und damit das Wechselkennzeichen für Kraftfahrzeuge eingeführt. Was das für Autofahrer bedeutet, erklärt die Lübecker Zulassungsstelle: Der Gesetzgeber beabsichtigt eine Vorteilslösung für Fahrzeughalter, die dadurch zwei Fahrzeuge unter einem Kennzeichen anmelden können, es darf jedoch zur gleichen Zeit an nur einem von diesen Fahrzeugen geführt werden.

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