Wechselkennzeichen

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Wechselkennzeichen für Fahrzeuge ab 1. Juli 2012

Hinweise der Zulassungsstelle zur Fahrzeugzulassungsverordnung Ab 1. Juli 2012 wird die Fahrzeugzulassungsverordnung geändert und damit das Wechselkennzeichen für Kraftfahrzeuge eingeführt. Was das für Autofahrer bedeutet, erklärt die Lübecker Zulassungsstelle: Der Gesetzgeber beabsichtigt eine Vorteilslösung für Fahrzeughalter, die dadurch zwei Fahrzeuge unter einem Kennzeichen anmelden können, es darf jedoch zur gleichen Zeit an nur einem von diesen Fahrzeugen geführt werden.

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ADAC Übersicht: / Wer ab 1. Juli wem die Nummer stecken darf / Datum zur Einführung des Wechselkennzeichens steht jetzt fest

München (ots) – Nach dem die Verordnung zur Änderung der Kfz-Zulassungsverordnung noch im Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, steht der Termin zur Einführung des Wechselkennzeichens jetzt fest: Ab 1. Juli darf nach Österreich und der Schweiz auch in Deutschland umgesteckt werden, sprich Autofahrer können dann auch hierzulande mit nur einem Nummernschild wechselweise mit unterschiedlichen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen. (…) Weiter zum Volltext

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