Firmenpleiten befürchtet: Verbraucherrechte in Gefahr

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Firmenpleiten befürchtet: Verbraucherrechte in Gefahr

Bis zum 30. September 2020 sind Unternehmen von der die Insolvenzantragspflicht befreit, wenn sie infolge der COVID-19-Pandemie zahlungsunfähig sind. Überschuldete Unternehmen haben etwas mehr Zeit von der Bundesregierung bekommen: Hier bleibt die Insolvenzantragspflicht bis Ende des Jahres ausgesetzt, wenn sie nicht auch zahlungsunfähig sind. Für Verbraucher*innen kann die Insolvenz eines Händlers erhebliche Risiken bedeuten, wenn sie bei ihrem Einkauf per Vorkasse bezahlt oder mangelhafte Ware erhalten haben.

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