Kurzfristige Einbahnstraßenregelung auf der Drehbrücke

Verkehr

Kurzfristige Einbahnstraßenregelung auf der Drehbrücke

Fotos: TBF/Holger Kroeger · Kurzfristige Einbahnstraßenregelung auf der Drehbrücke. Vom 2. Bis 3. Dezember nur stadteinwärts befahrbar – Umleitungen sind ausgeschildert. Im Zuge der laufenden Restarbeiten zur Umgestaltung des Drehbrückenplatzes ist es erforderlich, dass von Montag, 2. Dezember, ab etwa 8 Uhr bis Dienstag, 3. Dezember 2019, nachmittags, der umliegende Straßenraum (Willy-Brandt-Allee und An der Untertrave) gesperrt wird.

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