Lebenslanges Wohnungsrecht ohne Mietkosten – Frühzeitige Nachlassregelung durch Schenkung

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Lebenslanges Wohnungsrecht ohne Mietkosten – Frühzeitige Nachlassregelung durch Schenkung

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Übertragen Haus- oder Wohnungseigentümer eine selbst genutzte Immobilie bereits zu Lebzeiten an Familienangehörige, können sie sich ein Wohn- oder Wohnungsrecht vorbehalten. Die Überlasser dürfen fortan mietfrei dort wohnen. Dabei handelt es sich um ein persönliches Recht: Die Mitbenutzung durch einen anderen Lebenspartner muss ausdrücklich in der Bestellung gestattet sein. Ein weiterer Vorteil neben der frühzeitigen Regelung des Erbes ist die Ausnutzung des Schenkungssteuerfreibetrages.

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