Leipziger Urteil

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Tourismusverband Schleswig-Holstein: Leipziger Urteil zur Bettensteuer enttäuschend

Bildbeschreibung: Bleiben die Strandkörbe leer? Die Bettensteuer gefährdet das Wachstums der Tourismusbranche – Copyright: TASH/Jens Koenig Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Die Kommunen in Deutschland dürfen keine Bettensteuer auf Hotelübernachtungen von Geschäftsreisenden erheben. Dem Tourismusverband Schleswig-Holstein e.V. geht dieser Schritt nicht weit genug.

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