Bettensteuer

Tipps & Informationen

Bettensteuer: Erhebung auch bei privat veranlassten Übernachtungen rechtlich nicht möglich

Der Deutsche Städtetag hat sich im Nachgang des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig an den DEHOGA Bundesverband mit der Fragestellung gewandt, wie die Erbringung von Nachweisen für berufsbedingte Übernachtungen im Zusammenhang mit der Erhebung von Bettensteuern möglich sei, um diese von der Erhebung auszunehmen. Wir haben umgehend die Kanzlei GleissLutz, die die beiden Urteile vor dem Bundesverwaltungsgericht betreffend die Bettensteuersatzungen von Bingen und Trier erstritten hat, zu dieser Fragestellung um eine rechtliche Bewertung gebeten. Die Antwort, die zwischenzeitlich auch dem Deutschen Städtetag zur Verfügung gestellt wurde, steht hier zum Download bereit.

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Politik & Wirtschaft

Bettensteuer: Aktuelle DEHOGA-Übersicht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Es bewegt sich was in Sachen Bettensteuern: Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, laut dem die Bettensteuern in Trier und Bingen „teilweise unzulässig“ sind, diskutieren zwischenzeitlich viele weitere Bettensteuer-Kommunen, wie es mit der Abgabe bei Ihnen weitergehen soll. Sieben Städte (Bremen, Bremerhaven, Darmstadt, Duisburg, Eisenach Jena, Köln und Schmalkalden) haben ihre Bettensteuer mittlerweile – zumindest zeitweise – ausgesetzt. Entsprechend haben wir natürlich auch die DEHOGA-„Bettensteuer-Übersicht“ ergänzt und aktualisieren sie auf der DEHOGA-Website sukzessive um neu eingehende Informationen. Die DEHOGA-Übersicht mit dem aktuellen, bundesweiten Sachstand zum Thema Bettensteuer finden Sie hier…

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Veranstaltungen

Tourismusverband Schleswig-Holstein: Leipziger Urteil zur Bettensteuer enttäuschend

Bildbeschreibung: Bleiben die Strandkörbe leer? Die Bettensteuer gefährdet das Wachstums der Tourismusbranche – Copyright: TASH/Jens Koenig Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Die Kommunen in Deutschland dürfen keine Bettensteuer auf Hotelübernachtungen von Geschäftsreisenden erheben. Dem Tourismusverband Schleswig-Holstein e.V. geht dieser Schritt nicht weit genug.

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Lübeck Lupe

IHK lehnt Bettensteuer für Lübeck weiterhin ab

Dem Beschluss der Lübecker Bürgerschaft zur Einführung einer Bettensteuer für Hotels in der Hansestadt erteilt die IHK zu Lübeck eine klare Absage. „Jede weitere Abgabe schwächt die Lübecker Hotellerie und ist ein Wettbewerbsnachteil. Bereits heute sind die Betriebe in der Hansestadt mit dem höchsten Gewerbesteuersatz von 430 Prozentpunkten im IHK-Bezirk Lübeck belastet“, sagte Lars Schöning, stellvertretender IHK-Hauptgeschäftsführer.

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Politik & Wirtschaft

Zur Bettensteuer gibt es keine Alternative

Der Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses und finanzpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion Jan Lindenau: „Zur Einführung der Bettensteuer gibt es nach dem Scheitern der Vorschläge für eine freiwillige Hotel-/Tourismus-Abgabe keine Alternative. Zur Konsolidierung der städtischen Finanzen gehören nicht nur eine Senkung der Ausgaben, sondern gleichzeitig auch eine Verbesserung der Einnahmesituation unserer Stadt. Da eine Fremdenverkehrsabgabe aufgrund der peinlichen Untätigkeit der Landesregierung nur in Travemünde und nicht für die Lübecker Altstadt möglich wäre, ist nur die Einführung einer Übernachtungssteuer sinnvoll und vernünftig.   

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Politik & Wirtschaft

BfL: Kommunales Raubrittertum (Bettensteuer) hält in Lübeck Einzug

Angesichts gähnend leerer Kassen entwickeln rot-rot-grüne Kommunalpolitiker viel Kreativität, um an frische Finanzmittel zur Bedienung ihrer Wählerklientel zu gelangen. In der kommenden Bürgerschaftssitzung soll nun mit der Satzung zur Erhebung einer Übernachtungssteuer – im Volksmund auch als Bettensteuer oder Matratzenmaut bezeichnet – das kommunale Raubrittertum auch in Lübeck einziehen. Neue und höhere Gebühren sollen jenen Bürgern das Geld aus der Tasche ziehen, bei denen noch was zu holen ist. Was kommt danach?

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