Erhebung auch bei privat veranlassten Übernachtungen rechtlich nicht möglich

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Bettensteuer: Erhebung auch bei privat veranlassten Übernachtungen rechtlich nicht möglich

Der Deutsche Städtetag hat sich im Nachgang des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig an den DEHOGA Bundesverband mit der Fragestellung gewandt, wie die Erbringung von Nachweisen für berufsbedingte Übernachtungen im Zusammenhang mit der Erhebung von Bettensteuern möglich sei, um diese von der Erhebung auszunehmen. Wir haben umgehend die Kanzlei GleissLutz, die die beiden Urteile vor dem Bundesverwaltungsgericht betreffend die Bettensteuersatzungen von Bingen und Trier erstritten hat, zu dieser Fragestellung um eine rechtliche Bewertung gebeten. Die Antwort, die zwischenzeitlich auch dem Deutschen Städtetag zur Verfügung gestellt wurde, steht hier zum Download bereit.

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