Urteil

Politik & Wirtschaft

Bettensteuer: Aktuelle DEHOGA-Übersicht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Es bewegt sich was in Sachen Bettensteuern: Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, laut dem die Bettensteuern in Trier und Bingen „teilweise unzulässig“ sind, diskutieren zwischenzeitlich viele weitere Bettensteuer-Kommunen, wie es mit der Abgabe bei Ihnen weitergehen soll. Sieben Städte (Bremen, Bremerhaven, Darmstadt, Duisburg, Eisenach Jena, Köln und Schmalkalden) haben ihre Bettensteuer mittlerweile – zumindest zeitweise – ausgesetzt. Entsprechend haben wir natürlich auch die DEHOGA-„Bettensteuer-Übersicht“ ergänzt und aktualisieren sie auf der DEHOGA-Website sukzessive um neu eingehende Informationen. Die DEHOGA-Übersicht mit dem aktuellen, bundesweiten Sachstand zum Thema Bettensteuer finden Sie hier…

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Tipps & Informationen

Urteil: Getränk darf nicht an Viagra erinnern – Polnischer Produzent wollte Energydrink „Viaguara“ nennen

Dosen: Getränk Viaguara muss sich umbenennen (Foto: flickr/Tambako the Jaguar) Luxemburg/Zürich (pte025/25.01.2012/13:45) – Eine polnische Getränkefirma darf ihre Energydrinks nicht „Viaguara“ nennen. Der Name stellt eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Marke Viagra dar, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil http://bit.ly/wKCRG2 entschieden hat. Zudem liegt eine starke Ähnlichkeit der beiden Namen vor. Der Viagra-Produzent Pfizer hat gegen den Markennamen Widerspruch eingelegt.

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Tipps & Informationen

Verbraucherzentrale NRW klagt erfolgreich gegen Urlaubstours GmbH

40 Prozent des Reisepreises als Anzahlung für die Buch­ung einer Pauschalreise sind zu viel. Den Restbetrag bis 45 Tage vor Reiseantritt zu verlangen, ist ebenfalls unangemessen. Dies hat das Landgericht Leipzig Anfang November in einer Klage der Verbrau­cherzentrale NRW gegen die Urlaubstours GmbH (Az. 08 O 3545/10) entschieden.

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Besondere Neuigkeiten

Urteil in Antalya: Alkoholpanscher aus der Türkei zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein türkisches Gericht in Antalya hat wegen der tödlichen Vergiftung von drei Lübecker Schülern mit gepanschtem Alkohol heute (Freitag) hohe Haftstrafen verhängt. Die beiden Hauptangeklagten, zwei Getränkelieferanten, wurden in drei Fällen wegen vorsätzlichen Totschlags zu jeweils 16 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt. Ausserdem waren vier weitere Schüler schwer erkrankt. Wegen dieser vier Fälle wurden die beiden Brüder vor Gericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und verurteilt.

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