Pauschalreise

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Verbraucherzentrale NRW klagt erfolgreich gegen Urlaubstours GmbH

40 Prozent des Reisepreises als Anzahlung für die Buch­ung einer Pauschalreise sind zu viel. Den Restbetrag bis 45 Tage vor Reiseantritt zu verlangen, ist ebenfalls unangemessen. Dies hat das Landgericht Leipzig Anfang November in einer Klage der Verbrau­cherzentrale NRW gegen die Urlaubstours GmbH (Az. 08 O 3545/10) entschieden.

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