Verbraucherzentrale NRW klagt erfolgreich gegen Urlaubstours GmbH
40 Prozent des Reisepreises als Anzahlung für die Buchung einer Pauschalreise sind zu viel. Den Restbetrag bis 45 Tage vor Reiseantritt zu verlangen, ist ebenfalls unangemessen. Dies hat das Landgericht Leipzig Anfang November in einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Urlaubstours GmbH (Az. 08 O 3545/10) entschieden.
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