Meldungen zur Einwohnerfragestunde jetzt einreichen

Lübeck Lupe

Meldungen zur Einwohnerfragestunde jetzt einreichen

Die nächste Sitzung der Lübecker Bürgerschaft findet am Donnerstag, 21. Mai, statt. Wie immer steht zu Beginn der Sitzung eine Einwohnerfragestunde auf der Tagesordnung. Nach den Richtlinien der Einwohnerfragestunde können Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern der Hansestadt Lübeck, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, in eigenem Namen gestellt werden. Zugelassen sind nur Fragen zu Beratungsgegenständen und städtischen Angelegenheiten, welche die Bürgerschaft selbst entscheidet.

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Politik & Wirtschaft

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Die nächste Sitzung der Lübecker Bürgerschaft findet am Donnerstag, 27. März, statt. Wie immer steht zu Beginn der Sitzung eine Einwohnerfragestunde auf der Tagesordnung. Nach den Richtlinien der Einwohnerfragestunde können Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern der Hansestadt Lübeck, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, in eigenem Namen gestellt werden. Zugelassen sind nur Fragen zu Beratungsgegenständen und städtischen Angelegenheiten, welche die Bürgerschaft selbst entscheidet.

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Politik & Wirtschaft

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Die nächste Sitzung der Lübecker Bürgerschaft findet am Donnerstag, 27. Februar, statt. Wie immer steht zu Beginn der Sitzung eine Einwohnerfragestunde auf der Tagesordnung. Nach den Richtlinien der Einwohnerfragestunde können Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern der Hansestadt Lübeck, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, in eigenem Namen gestellt werden. Zugelassen sind nur Fragen zu Beratungsgegenständen und städtischen Angelegenheiten, welche die Bürgerschaft selbst entscheidet.

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Die erste Sitzung der Lübecker Bürgerschaft im neuen Jahr findet am Donnerstag, 30. Januar 2014, statt. Wie immer steht zu Beginn der Sitzung eine Einwohnerfragestunde auf der Tagesordnung. Nach den Richtlinien der Einwohnerfragestunde können Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern der Hansestadt Lübeck, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, in eigenem Namen gestellt werden. Zugelassen sind nur Fragen zu Beratungsgegenständen und städtischen Angelegenheiten, welche die Bürgerschaft selbst entscheidet.

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