Ordnungsamt stellt unzulässige Handwerksausübung fest: Mindestens zehn Bußgeldverfahren wurden im Rahmen einer Prüfung eingeleitet

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Ordnungsamt stellt unzulässige Handwerksausübung fest: Mindestens zehn Bußgeldverfahren wurden im Rahmen einer Prüfung eingeleitet

Der Kommunale Ordnungsdienst des Ordnungsamtes der Hansestadt Lübeck kontrollierte am 27. März 2024 insgesamt sieben Betriebe auf mögliche Verstöße gegen handwerksrechtliche Vorschriften. Mindestens zehn eingeleitete Bußgeldverfahren waren die Folge. Aufgrund vorangegangener Ermittlungen wurde der Verdacht auf unerlaubte Handwerksausübung durch fünf Betriebe des Friseurhandwerks sowie zwei Betriebe des Kfz-Handwerks begründet.

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