Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz

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Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz · Entlastung für Familien darf keine Belastung für Mittelstand werden

Die MIT Schleswig-Holstein kritisiert die Pläne zur Entlastung von Familien im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz als zu bürokratisch. Der Regierungsentwurf sieht vor, Familien mit mehr als zwei Kindern um 0,25 Beitragssatzpunkte pro Kind zu entlasten. Was grundsätzlich gut klingt, bedeutet für die Arbeitgeber erneut einen erheblichen bürokratischen Aufwand.Nach den Plänen der Regierung wären Arbeitgeber verpflichtet, die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder und deren Alter nachzuweisen. Das bedeutet, dass allein zur korrekten Abrechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung die Arbeitgeber von jedem Elternteil eine entsprechende Erklärung einholen müssen, samt Belegen.

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