Tauschbörsen-Fall

Politik & Wirtschaft

RA Solmecke kommentiert: Tauschbörsen-Fall landete vor dem Bundesverfassungsgericht – Wann haftet ein Internet-Anschlussinhaber für Dritte?

Muss man auf seinen Internet-Anschluss besser aufpassen als auf seinen Autoschlüssel? Ein auf Internetpiraterie spezialisierter Polizist kassierte selbst eine Abmahnung, weil ein anderer seinen Internetzugang für illegale Tauschbörsenaktionen nutzte – und klagte gegen die ihm auferlegten Rechtsanwaltskosten. Der Fall landete nun vor dem Verfassungsgericht. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGE SOLMECKE ist auf Tauschbörsen-Abmahnungen spezialisiert und sieht diese Entscheidung mit Freude: „Das führt dazu, dass die unteren Gerichte nicht mehr länger alle Fälle über einen Kamm scheren können.“

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