TK-Mindestversorgung (TKMV): BREKO-Pressestatement zur erstmaligen Verpflichtung eines Anbieters durch die Bundesnetzagentur

Politik & Wirtschaft

TK-Mindestversorgung (TKMV): BREKO-Statement zur erstmaligen Verpflichtung eines Anbieters durch die Bundesnetzagentur

Bonn, 11.03.2024 – Heute hat die Bundesnetzagentur erstmals einen Telekommunikationsanbieter zur Versorgung auf Basis der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) verpflichtet. Dazu sagt Sven Knapp, Leiter des Hauptstadtbüros des Bundesverbands Breitbandkommunikation e.V. (BREKO): „Das Recht auf eine Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten ist die Ultima Ratio und darf nur dann zur Anwendung kommen, wenn keine andere Möglichkeit zur Bereitstellung einer Internet-Grundversorgung besteht.

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