VNW zum BGH-Urteil: Alles

Bauen & Wohnen

VNW zum BGH-Urteil: Alles, was Miet- und Nebenkosten im Zaum hält, hilft

Wer sein Badezimmer in einem Mehrfamilienhaus modernisiert und dabei den Boden erneuert, ist nicht verpflichtet, den Schallschutz zu verbessern. Es gelte der Grenzwert aus dem Baujahr des Hauses, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe. Ein Hamburger Wohnungsbesitzer hatte der dpa zufolge gegen seine Nachbarn aus der darüber liegenden Wohnung geklagt, weil diese den Estrich des Badezimmers erneuert und eine Fußbodenheizung eingebaut hatten.

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