zu ungepflegt ist

Rezensionen

Wenn’s zu kalt, zu laut, zu ungepflegt ist – Mietminderung bei Wohnungsmängeln

Streikende Heizung, Schimmel im Schlafzimmer oder Dauerdreck im Treppenhaus: Ärger rund um die Wohnung gehört für viele Mieter zum Alltag. Schafft der Vermieter keine Abhilfe, wenn die eigenen vier Wände nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar sind, kann als Ausgleich die Miete gekürzt werden. Was Mieter beachten sollten, wenn sie einen Teil der Miete einbehalten wollen, das erklärt der Ratgeber „Mietminderung bei Wohnungsmängeln“ der Verbraucherzentrale NRW.

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