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Überwachungsvorwürfe der „Kieler Nachrichten“

Überwachungsvorwürfe der „Kieler Nachrichten“ ·  Die Presseberichterstattung der „Kieler Nachrichten“ vom 15. und 17. Juli 2017 gibt Anlass zu folgender Pressemitteilung: Der an das Innenministerium gerichtete Fragenkatalog der „Kieler Nachrichten“ vom 14. Juni 2017 liegt der Staatsanwaltschaft Lübeck seit dem 20. Juni 2017 vor und wird seitdem intensiv in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht geprüft. Mit diesem haben die „Kieler Nachrichten“ nach eigener Darstellung ihres Chefredakteurs Longardt in einem Artikel vom 15. Juni 2017 „keine Vorwürfe erhoben, sondern im Rahmen des journalistischen Auftrags Recherchefragen gestellt“.Aus den in dem Katalog enthaltenen Fragen allein ergeben sich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen verfolgbarer Straftaten.

Am 15. Juli 2017 ist nunmehr in den „Kieler Nachrichten“
weitergehend berichtet worden, die Zeitung hätte „in den vergangenen Wochen während der Recherche an der Rocker-Affäre viele Hinweise von vertrauenswürdigen Personen aus der Polizei“ erhalten, nach denen davon auszugehen sein soll, dass Telefonate der Journalisten mitgehört wurden.

Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat sich daher im Rahmen der Vorprüfungen an die „Kieler Nachrichten“ gewendet und diese um mögliche Präzisierung von Sachverhalten gebeten, die Grundlage und Anlass für die Stellung von Fragen in dem Katalog zur Telekommunikationsüberwachung von Journalisten, insbesondere solcher der „Kieler Nachrichten“, gewesen sind.

Die in der Presseberichterstattung der „Kieler Nachrichten“ vom 15. und 17. Juli 2017 erstmalig geäußerte Vermutung, dass das Fahrzeug des Chefredakteurs Longardt mit einem Peilsender versehen worden sein soll, war nicht Gegenstand des oben genannten Fragenkatalogs. Gleiches gilt mit Blick auf die in diesen Berichten mitgeteilten Umstände, dass es unberechtigte Zugriffe auf den E-Mail-Account und das private Netzwerk des Redakteurs Modrow gegeben haben soll. Insoweit hat die Staatsanwaltschaft Lübeck Ermittlungen gegen Unbekannt wegen Verdachts einer Straftat nach § 44 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bzw. wegen Ausspähens von Daten gemäß § 202a des Strafgesetzbuchs (StGB) eingeleitet. Die Ermittlungen werden in alle Richtungen geführt und die Staatsanwaltschaft Lübeck bedient sich dabei im Wege der Amtshilfe eines externen Landeskriminalamts. Auch im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ist die Staatsanwaltschaft an die „Kieler Nachrichten“ herangetreten, um sich ein Bild von den dort veranlassten Untersuchungen zu verschaffen.

Die in den genannten Berichten vom 15. und 17. Juli 2017 veröffentlichten Sachverhalte sind der Staatsanwaltschaft Lübeck zuvor seitens der „Kieler Nachrichten“ nicht mitgeteilt worden; auch haben die „Kieler Nachrichten“ bei dieser Behörde bislang keine Strafanträge angebracht.