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Verbraucherschutz – Bundesrat stimmt Gesetzentwurf zu

Der Deutsche Bundesrat hat dem „Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation“ zugestimmt. Das Gesetz verbessert nach Ansicht der Länderkammer das Recht der Verbraucher, bei Behörden Informationen zu Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs abzufragen. Zugleich setzt es Maßnahmen aus dem Aktionsplan „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ um, den die Bundesregierung als Reaktion auf die Anfang 2011 erfolgten Dioxinfunde in Futtermitteln beschlossen hatte.Die Novelle schränkt unter anderem den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ein. Zudem sollen Verbraucher künftig unverzüglich Behördeninformationen, wie zum Beispiel amtliche Kontrollergebnisse, über mögliche Rechtsverstöße im Zusammenhang mit Lebensmitteln oder anderen Produkten des täglichen Bedarfs erhalten. Widerspruch oder Klage hat – anders als bisher – keine aufschiebende Wirkung mehr. Dabei geht es im Falle des VIG nicht um die Abwehr oder Vermeidung beispielsweise akuter Gesundheitsgefahren, sondern um reine Informationsanfragen. Eine Rechtsgrundlage für die Hygieneampel, wie von einigen Seiten behauptet, stellt das neue Gesetz allerdings nach Ansicht des DEHOGA nicht dar.

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