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Besondere Neuigkeiten

Was sich für Verbraucher 2013 ändert – Stand: 03.12.2012

Gleich zu Beginn und im Laufe des neuen Jahres müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher wieder auf viele Änderungen einstellen: bei Gesundheit, Ernährung, Energie und Umwelt ebenso wie bei Geldanlage, Finanzen, Telekommunikation, Steuern und Rente. Die Verbraucherzentrale NRW hat die wesentlichen Neuerungen zusammengestellt.

Soziales

Der gesetzliche Beitrag zur Rente sinkt, der zur Pflegeversicherung steigt. Wer Arbeit sucht oder Sozialhilfe erhält, bekommt im nächsten Jahr mehr Geld. Über mehr im Portemonnaie werden künftig auch Minijobber verfügen. Ab August wird es erstmals Betreuungsgeld geben. Für künftige Eltern wird sich das Elterngeld reduzieren.Krankenkasse: Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze steigen

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 3.825 Euro auf 3.937,50 Euro im Monat. Wer brutto mehr verdient, zahlt deshalb auf das gesamte Einkommen oberhalb von 3.937,50 keine Beiträge in die Krankenkasse. Die Versicherungspflichtgrenze klettert von 50.850 Euro auf 52.200 Euro im Jahr – bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich bei der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.

Rentenbeitrag sinkt auf 18,9 Prozent

Ab 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 Prozent. Er wird dann bei 18,9 Prozent (statt 19,6 Prozent in 2012) liegen. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Mehr im Portemonnaie. Bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro verbleibt am Monatsende ein Plus von sieben Euro, bei einem Bruttoeinkommen von 5.000 Euro sind’s 17,50 Euro. Besserverdiener werden allerdings kaum mehr in der Tasche haben. Der Grund: Auch die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge gezahlt werden müssen, steigt. In Westdeutschland von 5.600 auf 5.800 Euro, im Osten von 4.800 auf 4.900 Euro. Wer entsprechend gut verdient, zahlt derzeit in die gesetzliche Rentenkasse 548,80 Euro ein. 2013 läge der Beitrag dann bei 548,10 Euro.

Beitrag für die Pflegeversicherung steigt

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2013 von bisher 1,95 auf nunmehr 2,05 Prozent. Während sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag teilen, müssen ihn Rentner komplett selbst zahlen. Versicherte, die älter als 23 Jahre sind und keine Kinder haben, müssen einen Zuschlag von 0,25 Prozent dazu bezahlen – ohne Beteiligung des Arbeitsgebers. Der Beitrag steigt für diese Gruppe auf 2,3 Prozent.

Mehr Geld für Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfänger

Zum 1. Januar 2013 erhöhen sich die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung und für Arbeitssuchende (Alg II). Ein Plus von acht Euro monatlich kann ein alleinstehender Erwachsener im Portemonnaie verbuchen: Er erhält nun 382 Euro Grundsicherung (gegenüber 374 Euro in 2012). Die Regelbedarfsstufen für die sonstigen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft steigen zum 1. Januar 2013 anteilig.

Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Erstmals seit Januar 2011 erhöhen sich dieses Mal auch die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche um – je nach Alter – drei bis fünf Euro monatlich.