Bauen & Wohnen

WIR MÜSSEN AUCH DIE FÖRDERMITTEL DES LANDES FÜR DAS BUDDENBROOKHAUS RETTEN, ANSONSTEN IST DAS GESAMTPROJEKT GEFÄHRDET

Lübeck: Peter Petereit (Vorsitzender der Fraktion SPD & FW): „Jetzt liegt es schwarz auf weiß vor. In einem Schreiben der Investitionsbank Schleswig-Holstein wird klar festgestellt, die von einer Mehrheit getragenen Beschlüsse der Bürgerschaft werden dazu führen, dass die Fördermittel des Landes zum Umbau des Buddenbrookhauses in Höhe von knapp über 19 Millionen Euro nicht fließen werden, wenn
diese Beschlüsse so erhalten bleiben. Im Kern geht es um die beschlossenen massiven Umplanungen, die einen neuen Bauantrag gemäß der neuen Landesbauverordnung zur Folge hätte. Zudem hat die Bürgerschaft beschlossen, falls bestimmte Kosten überschritten würden, lediglich eine Sanierung des Buddenbrookhauses durchzuführen sei. Sanierungen wären aber grundsätzlich nicht förderungswürdig, so der Bescheid.“ Eins ist deutlich, haben die getroffenen Beschlüsse weiterhin bestand, werden die bereits zugesagten Fördermittel des Landes nicht fließen.

Der Bürgermeister wurde seitens des Landes aufgefordert, bis zum 14.08.23, Stellung zu beziehen. Dieses wollte er verständlicherweise nicht ohne Gremienbeteiligung durchführen. In einer Sondersitzung des Hauptausschusses am 10.08.2023 wurde das weitere Vorgehen beraten und um ein klares Votum gebeten.

„Das Gesamtprojekt „Neues Buddenbrookhaus“ bleibt nach der verabschiedeten Beschlusslage gefährdet. Neben dem bereits entstandenen Imageschaden, ist das Risiko eines großen wirtschaftlichen Schadens nicht mehr fiktiv, sondern sehr konkret geworden. Im ungünstigsten Fall verliert Lübeck neben den hohen Fördermitteln des Landes, auch weitere Fördergelder von über sieben Millionen Euro. Tatsächlich geht es um mehr als 26 Millionen Euro für den städtischen Haushalt, die ja nicht einfach so zur Verfügung stehen, sondern zu Lasten anderer Aufgaben und Projekte gehen würden.

Finden sich dann erwartbar auch keine Mehrheiten für die notwendigen Einsparungen an anderer Stelle, stünde das Buddenbrookhaus insgesamt vor dem Aus. Auch diese Gefahr ist leider inzwischen sehr real.“ so Gregor Voht (Freie Wähler, Mitglied des Hauptausschusses).

„Die Landesregierung ist sehr bemüht, die Fördermittel Lübeck zur Verfügung zu stellen, ist aber gleichzeitig an die Vorgaben der Fördermittelvergabe gebunden. Eine Rückkehr zu den Beschlüssen von September 2021, die die Grundlage für Förderantrag beim Land bildeten, sehen wir als einzigen sicheren Weg die zugesagten Gelder für Lübeck zu erhalten. Alle anderen Vorgehensweisen würden zu einem neuen Bauantrag und damit zum Verlust der Landesmittel führen. Unser Antrag, der Bürgerschaft zu empfehlen zu den Beschlüssen aus dem Jahr 2021 zurückzukehren, wurde leider in der Sondersitzung abgelehnt. Stattdessen hat eine Mehrheit sich dafür ausgesprochen, sich um eine weitere Fristverlängerung beim Land zu bemühen und in der Zwischenzeit Alternativplanungen zu prüfen. Gleichzeitig wurde der Bürgerschaft empfohlen, Beschlüsse aus dem Juni, die das garantierte Aus der Fördermittel bedeutet hätten, zu korrigieren.
Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber vermutlich noch nicht ausreichend. Etwas absurd erschienen allerdings Äußerungen einzelner Mitglieder des Ausschusses, dass die Verwaltung jetzt alleinverantwortlich sei, Lösungen für die entstandene Situation zu präsentieren. Hätte eine Mehrheit in der Bürgerschaft nicht die grundlegenden Beschlüsse nach der Bewilligung der Fördermittel Anfang des Jahres geändert, gäbe es dieses Problem mit den Fördermitteln gar nicht. Ein selbstgemachtes Problem in die Verantwortung der Verwaltung schieben zu wollen, zeugt nicht gerade von Verantwortungsbewusstsein.
Das eindeutige Bekenntnis des Hauptausschusses zum Um-/Neubau des Buddenbrookhauses, lässt uns noch hoffen, dass es doch noch gelingen kann eine Lösung für das Buddenbrookhaus und das Ansehen Lübecks zu finden.“ Peter Petereit.