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Wohnungsanmietung: Aussetzen der Gesamtangemessenheitsgrenze im Jobcenter Lübeck

Wohnungsanmietung: Aussetzen der Gesamtangemessenheitsgrenze im Jobcenter Lübeck

Wer in Lübeck Wohnraum anmieten möchte und Arbeitslosengeld II erhält, für den galt bisher die Gesamtangemessenheitsgrenze. Sie setzt sich aus der Grenze der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft inkl. Betriebskosten plus Heizung zusammen. Aufgrund der steigenden Energiepreise wird die Gesamtangemessenheitsgrenze im Jobcenter Lübeck nun bis auf Weiteres ausgesetzt.

Ab sofort gilt die Bruttokaltmiete als Grundlage für die Prüfung der Angemessenheit bei Neuanmietungen.

Für die angemessenen Kosten der Unterkunft gilt folgende Tabelle:

Haushaltsgröße Wohnfläche Nettokalt-
miete
Betriebs-
kosten
Bruttokalt-
miete
1 Person 50m² 410,00 € 90,00 € 500,00 €
2 Personen 60m² 476,80 € 103,20 € 580,00 €
3 Personen 75m² 565,50 € 130,50 € 696,00 €
4 Personen 85m² 656,55 € 133,45 € 790,00 €
5 Personen 95m² 774,65 € 145,35 € 920,00 €
6 Personen 105m² 853,35 € 160,65 € 1.014,00 €
Für größere Haushalte ist eine Einzelfallentscheidung zu treffen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.jobcenter-luebeck.de.