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Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz für ehrenamtliches Engagement zugestimmt

Hier die Neuerungen ab 01.01.2026 im Überblick: Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Die Freibeträge steigen auf 3.300 Euro (Übungsleiterpauschale) und 960 Euro (Ehrenamtspauschale). Einnahmen bis zu diesen Beträgen bleiben steuerfrei.Erweiterung des Haftungsprivilegs: Künftig profitieren Ehrenamtliche auch dann von Haftungserleichterungen, wenn sie bis zu 3.300 Euro jährlich für ihre Vereinstätigkeit (derzeit: 840 Euro jährlich) erhalten. Damit werden mehr Engagierte rechtlich abgesichert.

Entlastung für kleine Vereine: Die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wird auf 50.000 Euro angehoben. Zudem entfällt für Vereine mit Einnahmen bis 100.000 Euro die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung – ein Schritt zum Bürokratieabbau.

E-Sport als gemeinnützig anerkannt: Elektronischer Sport (E-Sport) wird künftig gemeinnützig behandelt, da er Teamarbeit, Reaktionsfähigkeit und soziale Kompetenzen fördert.

Photovoltaikanlagen für Vereine: Der Betrieb von Photovoltaikanlagen gefährdet künftig nicht mehr die Gemeinnützigkeit. Damit sollen Vereine einen Beitrag zur Energiewende leisten können.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr!