Verbraucherschutzministerkonferenz: Schleswig-Holstein fordert klare Regeln für KI-Agenten und den Erhalt hoher Standards bei der Lebensmittelsicherheit
Symbolfoto: Gemini-KI-generiert · KIEL. Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in den Verbraucheralltag. Systeme, die selbstständig Reisen buchen, Einkäufe erledigen oder Verträge abschließen, sind längst keine Zukunftsmusik mehr. Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg wird sich deshalb auf der bevorstehenden Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Potsdam für klare gesetzliche Leitplanken beim Einsatz solcher KI-Agenten einsetzen. Gleichzeitig spricht sich Schleswig-Holstein für den Erhalt wirksamer Instrumente zur Sicherung hoher Standards bei der Lebensmittelsicherheit und Versorgungssicherheit aus.
„Künstliche Intelligenz kann Verbraucherinnen und Verbrauchern vieles erleichtern. Umso wichtiger ist es, dass die Menschen die Kontrolle über ihre Entscheidungen behalten. Wer einen Vertrag abschließt oder Geld ausgibt, muss darauf vertrauen können, dass dies nach seinen Vorgaben geschieht und nicht an seinen Interessen vorbei.
Genau dafür brauchen wir klare Regeln. Schleswig-Holstein wird sich deshalb für einen modernen Verbraucherschutz einsetzen, der Innovation ermöglicht und zugleich Sicherheit schafft“, sagte Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg im Vorfeld der Konferenz.
Mit einem Beschlussvorschlag zum sogenannten Agentic Commerce fordert Schleswig-Holstein die Bundesregierung auf, sich auf nationaler und europäischer Ebene frühzeitig für einen klaren Rechtsrahmen einzusetzen. Hintergrund ist die rasante Entwicklung sogenannter KI-Agenten. Diese Systeme können bereits heute selbstständig Reisen buchen, Bestellungen auslösen oder andere Transaktionen durchführen.
Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher selbst festlegen können, welche Entscheidungen ein KI-System eigenständig treffen darf. Gleichzeitig müssen Entscheidungen solcher Systeme transparent und nachvollziehbar bleiben. „Neue Technologien machen unser Leben einfacher. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass Menschen die Kontrolle verlieren oder Entscheidungen nicht mehr nachvollziehen können“, so Schmachtenberg.
Ein zweiter Schwerpunkt Schleswig-Holsteins betrifft die Lebensmittelsicherheit. Das Land setzt sich dafür ein, bewährte Instrumente zur vorbeugenden Schadnagerbekämpfung in der Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft zu erhalten. Hintergrund sind laufende europäische Verfahren, durch die die bislang mögliche befallsunabhängige Dauerbeköderung künftig eingeschränkt werden könnte. Nach Auffassung Schleswig-Holsteins stehen derzeit keine gleich wirksamen und rechtssicheren Alternativen zur Verfügung, um einen Befall in sensiblen Bereichen der Lebensmittelproduktion, Lagerung, des Handels oder der Gastronomie wirksam zu verhindern.
Schadnager können trotz hoher Hygienestandards jederzeit über Warenlieferungen oder Lagerlogistik in Betriebe eingetragen werden. Deshalb kommt es darauf an, Risiken frühzeitig zu erkennen und bereits erste Befälle wirksam zu verhindern, bevor Lebensmittel oder Vorräte beeinträchtigt werden. „Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zu Recht, dass Lebensmittel sicher sind – ob im Supermarkt, in der Bäckerei oder im Restaurant.
Wer hohe Standards bei der Lebensmittelsicherheit erhalten will, darf den Betrieben bewährte und wirksame Instrumente zur vorbeugenden Schadnagerbekämpfung nicht entziehen“, sagte die Ministerin.
Neben diesen eigenen Initiativen hat Schleswig-Holstein im Vorfeld der Verbraucherschutzministerkonferenz auch an weiteren Beschlussvorschlägen mitgewirkt. Dabei geht es unter anderem um die Finanzierung bundesweiter digitaler Beratungsangebote der Verbraucherzentralen sowie um Empfehlungen für eine verbrauchergerechte Ausgestaltung der geplanten Elementarschadenversicherung.
„Digitale Angebote wie der Fakeshop-Finder stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern bundesweit zur Verfügung. Deshalb sollten sich auch alle Länder sowie der Bund an ihrer Finanzierung beteiligen. Gleichzeitig ist mir wichtig, dass die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Ausgestaltung der Elementarschadenversicherung von Beginn an berücksichtigt werden“, sagte Schmachtenberg.
Die Verbraucherschutzministerkonferenz tagt vom 17. bis 19. Juni 2026 in Potsdam (Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) – Start).

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