Heike Franzen: Reden Frau Heinold und Frau Alheit nicht miteinander?
Die Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag für Politik für Menschen mit Behinderungen hat die heutige (13.
November 2012) Unterzeichnung eines neuen Landesrahmenvertrages zur Eingliederung für Menschen mit Behinderung durch die kommunalen Landesverbände und Wohlfahrtsverbände begrüßt. Zu bemängeln sei allerdings, dass die Träger ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes weiterhin verweigerten. Vor dem Hintergrund der morgen (14.November 2012) anstehenden ersten Lesung des Landeshaushaltes sei darüber hinaus verwunderlich, dass die Sozialministerin keinerlei Aussage zum Anstieg der Kosten der Eingliederungshilfe im kommenden Jahr machen konnte:
„Es freut mich außerordentlich, dass meine Forderung nach einem neuen Landesrahmenvertrag nun endlich Wirklichkeit wird. Das von der Vorgängerregierung vereinbarte Moratorium hat die nötige Zeit dafür geschaffen, dass die Verhandlungspartner nach vielen Diskussionen wieder eine gemeinsame Basis finden konnten“, erklärte Franzen in Kiel.
Verwundert zeigte sich die Sozialpolitikerin über die völlige Unklarheit der Auswirkungen des Rahmenvertrages auf die Höhe der durch das Land zu erstattende Eingliederungshilfe: „Es ist kaum zu glauben, dass die Sozialministerin einen Tag vor der ersten Lesung des Landeshaushaltes noch keine Angaben zu dieser Frage machen konnte, zumal ihre Kollegin Finanzministerin im Rahmen der Haushaltseckwerte dazu vor mehr als einem Monat schon sehr konkrete Vorstellungen formuliert hat. Ich frage mich wirklich, ob Frau Heinold und Frau Alheit nicht miteinander reden“, so Franzen.
Im Bezug auf das nach wie vor nicht im Rahmenvertrag verankerte Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes erklärte Franzen: „Ich glaube nicht, dass die Träger sich mit ihrer beständigen Verweigerung der erst letzte Woche erneut erhobenen Forderung des Finanzausschusses einen Gefallen tun. Wenn sie so arbeiten, wie sie dies auch heute wieder beschrieben haben, sollte eine Prüfung durch den Landesrechnungshof eigentlich in ihrem Sinne sein“, so Franzen.
Der erste Landesrahmenvertrag zur Eingliederung für Menschen mit Behinderung wurde im Jahr 2008 geschlossen. Im Dezember 2009 hatten die schleswig-holsteinischen Landräte beschlossen, den Rahmenvertrag mit den Wohlfahrtsverbänden zum Jahresende 2010 zu kündigen.
„Ich hoffe, dass im Rahmen der anstehenden Haushaltsverhandlungen nun endlich auch Einigkeit und Einvernehmen über die finanziellen Aspekte hergestellt werden können. Wie nötig das ist, hat sich heute wieder gezeigt“, so Franzen abschließend.