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Anka Grädner und Wolfgang Neskovic bilden in Lübeck neue Bürgerschaftsfraktion

Die Bürgerschaftsmitglieder Anka Grädner und Wolfgang Neskovic haben sich mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 unter dem Namen „Fraktion 21“ zu einer neuen Bürgerschaftsfraktion zusammengeschlossen. Fraktionsvorsitzender ist Wolfgang Neskovic. Hierzu erklären Grädner und Neskovic: „Der Zusammenschluss ist aus mehreren Gründen ein Gebot der politischen Vernunft.Zunächst eröffnet der Fraktionsstatus uns eine Vielzahl zusätzlicher politischer Handlungsmöglichkeiten (Mitgliedschaften in allen Ausschüssen und anderen Gremien, die durch die Bürgerschaft besetzt werden. Entsendung von „bürgerlichen Mitgliedern“ in die vorgenannten Ausschüsse bzw. Gremien. Mitwirkung an wichtigen Personalentscheidungen (Stadtpräsident bzw. Stadtpräsidentin, Wahl der Ausschussvorsitzenden usw.).

Zudem verfügen wir über ein hohes Maß an gemeinsamen politischen Grundüberzeugungen im Allgemeinen und stimmen auch inhaltlich auf den maßgeblichen kommunalen Politikfeldern überein. Wir vertrauen einander und sind uns darin einig, keine Klientelpolitik betreiben zu wollen. Die Gemeindeordnung verpflichtet uns, unser politisches Handeln nach unserer am öffentlichen Wohl ausgerichteten Überzeugung zu gestalten. Die Menschen in Lübeck können sich darauf verlassen, dass wir unsere Politik allein an diesem Maßstab orientieren werden.

Wir laden interessierte und fachkundige Bürgerinnen und Bürger ein, unsere politische Arbeit in den Fachausschüssen zu unterstützen. Unser Fraktionsstatus ermöglicht es uns, auch Menschen, die keine Bürgerschaftsmitglieder sind, in die Ausschüsse und andere Gremien (z.B. Aufsichtsräte) zu entsenden. Diese sogenannten „bürgerlichen Ausschussmitglieder“
verfügen bei ihrer Arbeit über volles Rede-, Antrags- und Stimmrecht. Sie können auch an nichtöffentlichen Sitzungen teilnehmen und auch die nach der Gemeindeordnung möglichen Kontrollrechte (Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte) ausüben.

Im Zentrum unserer politischen Arbeit werden die Themen Klimaschutz, BürgerInnenbeteiligung und Transparenz, Stadtentwicklung und Verkehr, Gleichstellung, Kinder und Familien, Kulturpolitik und der Hafen stehen.

Ein besonderes Anliegen ist es uns, daran mitzuwirken, das Verhältnis von Bürgerschaft und Bürgermeister wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Bürgermeister Lindenau akzeptiert nicht die demokratische Selbstverständlichkeit, dass allein die Bürgerschaft für die Willensbildung und der Bürgermeister (nur) für deren Ausführung zuständig ist. Es entspricht dem politischen Selbstverständnis von Lindenau, dass er beide Zuständigkeitsbereiche für sich beansprucht, weil er meint, er allein wisse am besten, was für die Menschen in Lübeck gut und richtig sei. Damit missachtet er nicht nur die Stellung der Bürgerschaft im demokratischen System, sondern er degradiert die Bürgerschaft zum bloßen Abnickorgan seiner politischen Vorstellungen und Wünsche. Mit dieser paternalistischen Geisteshaltung verzwergt er die Bürgerschaft. Er bezieht sie nicht in seine Entscheidungsprozesse ein und nimmt ihr dadurch die Möglichkeit, auf ein anderes Ergebnis Einfluss nehmen zu können.
Nach dem Motto „Vogel friss oder stirb“ werden im Vorfeld Tatsachen geschaffen, die dann in der Bürgerschaft von SPD und CDU nur noch abgenickt werden bzw. nur noch abgenickt werden können. Eine offene an Argumenten orientierte Auseinandersetzung findet damit im Regelfall nicht statt. So wird die Bürgerschaft ergebnisoffener Diskussionen beraubt und
verliert an Wertschätzung in der Bevölkerung.

Vor diesem Hintergrund ist die nunmehr erhobene breite Kritik am Führungsstil von Lindenau nicht nur berechtigt, sondern längst überfällig. Überfällig deswegen, weil die Bürgerschaft sich den Vorwurf gefallen lassen muss, dass sie sich an ihrem eigenen Verzwergungsprozess tatkräftig beteiligt hat, indem sie bislang dem Verhalten von Lindenau nicht mit dem nötigen Nachdruck entgegengetreten ist.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass Bürgermeister Lindenau den der Bürgerschaft zugewiesenen Aufgabenbereich respektiert und so zu einem kooperativen Verständnis auf Augenhöhe zwischen Bürgerschaft und seinem Amt beiträgt.“