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BBU ruft zur Einlegung von Einwendungen gegen CCS-Untersuchungsbohrungen in der Nordsee auf

(Bonn / Berlin, 15.05.2026) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) ruft die Bevölkerung auf, Einwendungen gegen den Genehmigungsantrag der BEB-Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG (BEB) vertreten durch die ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG) zur Untersuchung des Untergrunds in einem Teil der Nordsee einzulegen. Das Untersuchungsfeld soll auf seine Eignung zur Errichtung von Kohlendioxidspeichern geprüft werden. Damit stellt das Vorhaben einen zentralen Schritt zur Realisierung der Hochrisikotechnik CCS (Carbon Capture and Storage) dar. Es ist das erste Vorhaben dieser Art in Deutschland und besitzt damit eine Pilotfunktion.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt: „CCS ist auch in der Nordsee nicht zu verantworten. Undichte Untergrundspeicher, die eine Mischung aus Kohlendioxid und Schadstoffen wieder freisetzen, gefährden Teile des aquatischen Ökosystems. Und das freigesetzte Gas wird das Klima weiter schädigen.

Der angeblich positive Klimaeffekt von CCS ist eine reine Wunschvorstellung. Zudem kann das Verpressen von Kohlendioxid in den Untergrund zu Erdbeben führen, deren Auswirkungen auf die Nordsee völlig ungeklärt sind. Daher muss bereits Erkundungsbohrungen als Einstieg in CCS im großen Maßstab eine klare Absage erteilt werden.“

Die Antragsunterlagen zur Untersuchung des Untergrunds im Untersuchungsfeld „Zentrale Nordsee“ liegen derzeit in der Gemeinde Helgoland, im Landkreis Aurich und beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld zur Einsicht aus. Zusätzlich stehen sie auf der Seite des LBEG zum Download bereit unter

https://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/bergbau/genehmigungsverfahren/bergbau_genehmigungsverfahren_ksptg/antrag-auf-genehmigung-gemass-7-kohlendioxid-speicherung-und-transport-gesetz-ksptg-untersuchung-des-untergrundes-auf-seine-eignung-zur-errichtung-von-kohlendioxidspeichern-250180.html

Die ebenfalls dort eingestellte Bekanntmachung stellt die Rahmenbedingungen der Einsichtnahme und der Einlegung von Einwendungen dar. Die Einsichtnahme ist bis einschließlich 3.6.2026 möglich. Die Öffentlichkeit kann bis einschließlich 18.6.2026 Einwendungen erheben.

Die Einwendungsstellen einschließlich der E-Mail-Adresse für die Abgabe elektronischer Einwendungen sind in der Bekanntmachung aufgeführt. Die E-Mail-Adresse lautet: EMPG-AWZ-CCS@lbeg.niedersachsen.de Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter http://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72 <http://www.facebook.com/BBU72>. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.

Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.