Lübeck Lupe

Beteiligungscontrolling hat versagt – schonungslose Aufklärung der Ursachen notwendig

Reinhardt_Peter
„Der Vorwurf die Politik sei überfordert, ist unberechtigt. Die Prüfung von Verträgen, das Überwachen von Fristen und das Führen von Personalakten sind ureigenstes Geschäft des Gesellschafters. Die Bürgerschaft hat der Hansestadt Lübeck als Gesellschafter mit den Beschlüssen zur Schaffung eines Beteiligungscontrolling das erforderliche Handwerkszeug an die Hand gegeben.

Der Auftrag des Hauptausschusses ist zudem eindeutig und unmissverständlich. Alle Gesellschafterverträge und Anstellungsverträge mit den Geschäftsführern städtischer Gesellschaften sollten beim Beteiligungscontrolling zusammengefasst und dort auch überwacht werden…Die Bürgerschaft und die gewählten Abgeordneten müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Aufträge von der Verwaltung ernst genommen werden und auch umgesetzt werden. Möglicher Weise auftauchende Probleme bei der Umsetzung müssen ihnen rechtzeitig und schonungslos offen gelegt werden.“