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BPOL-KI: 19-Jähriger sorgt gleich zweimal für Beschäftigung der Bundespolizei

Kiel (ots) – ! Gleich für zwei Einsätze der Bundespolizisten sorgte ein 19-jähriger Mann am 13.05.2021. Kurz vor Mitternacht wurde die Streife der Bundespolizei auf eine Schlägerei an der Haltestelle Sophienblatt aufmerksam. Ein 19-Jähriger hatte mehrfach versucht auf einen anderen Mann einzuschlagen und traf ihn auch zweimal am Kopf. Ein dritter Mann hatte ergebnislos versucht zu schlichten. Die Streife lief zum Einsatzort und konnte die Männer trennen. Während er Anzeigenaufnahme stellten die Beamten fest, dass der „Schläger“ erheblich alkoholisiert war. Zudem konnte er keine Ausweispapiere vorlegen. Die Beamten nahmen ihn schließlich mit zur Wache und ließen ihn erst einmal pusten. Sein Atemalkoholwert lag bei 2,11 Promille. Nach Überprüfung seiner Personalien und nach erfolgter Anzeigenaufnahme, konnte er die Wache gegen 0:40 Uhr verlassen. Doch die Beamten sollten den Mann gleich wiedersehen. Gegen 02:00 Uhr sahen sie, wie der Mann durch die Bahnhofshalle in Richtung Gleis 5 ging. Dort betrat er unbefugt die Gleise und lief in Richtung Abstellgruppe der Züge. Die Streife setzte dem Mann hinterher und entdeckte ihn schließlich in 9m Höhe auf dem Dach eines Gebäudes des DB AG. Die Kollegen sprachen den Mann an, der sich ungesichert an der Dachkante befand. Mittels einer Leiter erreichten sie schließlich ein Vordach des Gebäudes, ca. 2m unterhalb des Mannes. Dieser kletterte auf eine Laterne und versuchte so vor den Beamten zu fliehen. Diese stellten aber einfach die Leiter an die Laterne und es gelang schließlich ihn runterzusprechen. Nun musste er ein zweites Mal mit zur Wache kommen und er musste erneut pusten. Sein Atemalkoholwert lag um 02:25 Uhr bei 1,86 Promille. Damit er nicht wieder auffällig wurde, konnte seine Schwester erreicht werden. Diese holte ihn schließlich ab. Der Mann wird Post von der Bundespolizei wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch und unbefugtem Betreten von Gleisanlagen bekommen. Zusätzlich muss er noch die Kosten des Polizeieinsatzes tragen.

Quelle: presseportal.de